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Grunderwerbsteuer der Bundesländer in Deutschland

Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland fällt im Normalfall einmalig die Grunderwerbsteuer an.

Diese steht den jeweiligen Bundesländern zu, die diese an die Städte und Kommunen weiterreichen können.

Gesetzliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrESt).

Die höchsten Steuersätze haben mit 6,5 % die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, das Saarland und Thüringen.

Die niedrigsten Steuersätze haben Bayern und Sachsen mit 3,5 %.



 

Grunderwerbsteuer der Bundesländer in Deutschland


Hier die aktuelle Übersicht der Grunderwerbsteuer nach Bundensländern in Deutschland für das Jahr 2017


Baden-Württemberg 5,0 %
Bayern 3,5 %
Berlin 6,0 %
Brandenburg 6,5 %
Bremen 5,0 %
Hamburg 4,5 %
Hessen 6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern   5,0 %
Niedersachsen 5,0 %
Nordrhein-Westfalen 6,5 %
Rheinland-Pfalz 5,0 %
Saarland 6,5 %
Sachsen 3,5 %
Sachsen-Anhalt 5,0 %
Schleswig-Holstein 6,5 %
Thüringen 6,5 %


Von der Besteuerung ausgenommen sind u.a.

  • Erwerbsvorgänge deren Wert 2.500.- EUR nicht übersteigt (Freigrenze)
  • Erwerb durch Ehepartner oder Lebenspartner
  • Erwerb durch Verwandte ersten Grades
  • Erbschaft und Schenkung
  • bei Gesellschaften: wenn höchstens 95 % der Anteile erworben werden


Die Steuer entsteht nach Rechtswirksamkeit des Erwerbsvorganges und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Steuerschuldner sind regelmäßig die Erwerber und Veräußerer zusammen. In den meisten Verträgen wird jedoch vereinbart, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.


Die Bundesländer haben über die Grunderwerbsteuer im Jahr 2015 rund 11,25 Milliarden Euro und im Jahr 2016 rund 12,4 Milliarden Euro eingenommen. Tendenz steigend!



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Mietpreisbremse in Niedersachsen ab 01.12.2016

Ab 01.12.2016 wird die Mietpreisbremse für Niedersachsen in Kraft treten.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse Niedersachsen



In diesen Städten und Gemeinden in Niedersachsen wird ab 01.12.2016 die Mietpreisbremse eingeführt:


 

  • Braunschweig
  • Buchholz in der Nordheide
  • Buxtehude
  • Göttingen
  • Hannover
  • Langenhagen
  • Leer
  • Lüneburg
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Vechta
  • Wolfsburg
  • alle 7 ostfriesischen Inselgemeinden (Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge)

 

 

 




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