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Suche Artikel auf Themenportal für Immobilien auf Rentenbasis / Leibrente
Die Leibrente wird im Gegensatz zu einer Zeitrente nicht zeitlich befristet, sondern bis zum Ableben des Rentenberechtigten gezahlt. Weitere Zahlungen nach dem Tod an einen Erben können vereinbart werden.
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Eine Leibrente ist nach deutschem Recht eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zu einem bestimmten Ereignis – üblicherweise bis zum Tod des Empfängers der Rente – gezahlt wird (§§ 759 ff. BGB).
Bei der Leibrente ist zu differenzieren zwischen dem schuldrechtlichen Grundgeschäft, aufgrund dessen die Verpflichtung besteht, die Leibrente zu bestellen, der Bestellung des sog. Stammrechts und den einzelnen Rentenzahlungen (die man sich als Früchte des Stammrechts vorzustellen hat).
Quelle: Wikipedia
Ein Anwendungsfall für die Leibrente ist der Kauf eines Hauses. Der Kaufpreis wird bei Vereinbarung einer Leibrente nicht vollständig, sondern nur teilweise bezahlt (oder gar nicht). Der Käufer verpflichtet sich dann gegenüber dem Verkäufer, einen Teil des Kaufpreises sofort, und den Rest als monatliche Leibrente bis zum Tod des Verkäufers zu zahlen.
Für den Verkäufer ist vorteilhaft, dass er für den Rest seines Lebens einen Teil seines Einkommens sichern kann. Für den Käufer besteht die Hoffnung, dass der Verkäufer unerwartet früh stirbt und so die Leibrente vorzeitig endet. Man spricht in einem solchen Fall von einem versicherungsmathematischen Gewinn. Falls keine Anpassung an die Inflationsrate vorgesehen ist, kann der Käufer außerdem darauf hoffen, dass seine Einkünfte steigen, aber der Wert der Leibrente durch die Inflation sinkt.
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